Approved Haulier · Vergleich 11.2.3.9 und 11.2.7
11.2.3.9 oder 11.2.7 – welche Luftsicherheitsschulung ist die richtige?
Die beiden Luftsicherheitsschulungen werden in der Praxis häufig verwechselt.
Entscheidend ist jedoch nicht nur die Bezeichnung, sondern vor allem die Frage,
welche Tätigkeit eine Person konkret ausübt und
welcher Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht im Unternehmen tatsächlich vorliegt.
11.2.3.9 Schulung
11.2.7 Schulung
Vergleich
sichere Lieferkette
Luftfracht & Luftpost
DVO (EU) 2015/1998
Wichtiger Praxishinweis
In der Regel ist die 11.2.3.9 Schulung erforderlich, wenn Personen
unbegleiteten Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht haben oder in diesem Umfeld
eigenständig tätig werden. Die 11.2.7 Schulung ist in vielen Fällen
nicht ausreichend, wenn ein solcher Zugang oder eine entsprechende operative Verantwortung besteht.
11.2.3.9 Schulung
Die 11.2.3.9 Schulung ist in der Praxis regelmäßig die passendere Qualifikation,
wenn Mitarbeitende im Bereich sicherheitskontrollierte Luftfracht,
Luftpost und sichere Lieferkette tätig sind und dabei
eigenständig mit entsprechenden Sendungen umgehen.
- Typischer Einsatz: operative Tätigkeiten an sicherheitskontrollierter Luftfracht
- Praxisrelevant bei: Lager, Umschlag, Handling, Transport, Übergabe und dokumentationsrelevanten Abläufen
- Wichtig: häufig erforderlich bei unbegleitetem Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht
- Ziel: sichere, regelkonforme und nachvollziehbare Umsetzung im täglichen Betrieb
11.2.7 Schulung
Die 11.2.7 Schulung vermittelt Grundlagen der Luftsicherheit,
ist aber in vielen operativen Luftfracht-Konstellationen nicht ausreichend,
wenn Mitarbeitende direkten oder unbegleiteten Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht haben.
- Typischer Einsatz: eher grundlegende Sensibilisierung für bestimmte Tätigkeiten innerhalb der sicheren Lieferkette
- Einschränkung: in vielen Fällen ungeeignet, wenn operative Verantwortung an sicherheitskontrollierter Luftfracht besteht
- Nicht verwechseln: eine Grundlagenschulung ersetzt nicht automatisch die für den konkreten Einsatz notwendige Qualifikation
- Fazit: vor Auswahl der Schulung sollte immer die tatsächliche Tätigkeit geprüft werden
Direkter Vergleich: 11.2.3.9 vs. 11.2.7
| Vergleichspunkt |
11.2.3.9 Schulung |
11.2.7 Schulung |
| Schwerpunkt |
Operative Tätigkeiten im Umfeld von sicherheitskontrollierter Luftfracht und Luftpost |
Grundlegende Luftsicherheitsinhalte für bestimmte Rollen in der sicheren Lieferkette |
| Praxisnähe für Luftfracht |
In der Regel deutlich praxisnäher für operative Luftfracht- und Transportprozesse |
Oft zu allgemein, wenn konkrete operative Aufgaben im Luftfrachtbereich vorliegen |
| Unbegleiteter Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht |
In der Regel die passende bzw. erforderliche Schulung |
In vielen Fällen nicht ausreichend |
| Eignung für operative Mitarbeitende |
Regelmäßig besser geeignet |
Häufig nicht passend für die konkrete Tätigkeit |
| Typische Empfehlung |
Wenn eigenständig mit sicherheitskontrollierter Luftfracht gearbeitet wird |
Nur dann, wenn die Tätigkeit tatsächlich dazu passt und kein weitergehender Qualifikationsbedarf besteht |