Für Unternehmen mit Betriebsstandort in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zentrale Anlaufstelle, wenn der Status „Transporteur“ innerhalb der sicheren Lieferkette beantragt oder fortgeführt werden soll. Entscheidend ist der Standortbezug: Die Zulassung wird in der Regel pro Betriebsstandort erteilt.
DVO (EU) 2024/1255 / Approved Haulier: Nach LBA-Informationen werden Anforderungen an den Status „Transporteur“ europaweit
weiterentwickelt; genannt wird ein Übergangszeitraum bis zum 01.01.2027.
Wichtig für bestehende Transporteure: Nicht nur neue Anträge sind betroffen. Auch bereits zugelassene Transporteure sollten
frühzeitig prüfen, ob bestehende Prozesse, Nachweise und das Sicherheitsprogramm (TSP) an die aktualisierten Vorgaben angepasst
werden müssen – z. B. bei Rollen/Schulungen, Übergaben (Chain-of-Custody), Änderungen im Subunternehmer-Einsatz oder bei Standort-/Prozessänderungen.
Eine klare Sicherheitsorganisation ist die Grundlage für den Status als zugelassener Transporteur. Typisch wird geprüft, ob Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind und ob die verantwortlichen Personen qualifiziert sowie erreichbar sind.
Details und aktuelle Termine zur Qualifizierung nach Kapitel 11.2.5: 11.2.5 Schulung Sicherheitsbeauftragte (ASR) – Termine ansehen
Fahrer, Personal und Disponenten benötigen – je nach Rolle und Zugriff – eine ZÜP nach § 7 LuftSiG sowie eine passende Luftsicherheitsschulung. Entscheidend ist, wer in der Praxis mit sicherer Fracht in Berührung kommt und welche Tätigkeiten eigenständig ausgeführt werden.
Bei Schulungen wird häufig zwischen 11.2.3.9 und 11.2.7 unterschieden. Entscheidend ist, ob das Personal unbeaufsichtigten Zugang zur sicheren Fracht hat bzw. ob der Fahrer selbst verschließen/öffnen kann (dann i. d. R. 11.2.3.9). Die Schulung nach 11.2.7 wird typischerweise nur dann als ausreichend eingeordnet, wenn eine Übernahme bereits verschlossen/versiegelt erfolgt.
Übersicht und Buchung zu den Online-Schulungen (inkl. 11.2.3.9 und weiteren Modulen): ASR Online-Schulungen – Details & Termine
Das Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) ist das zentrale Dokument. Es beschreibt die Methoden und Verfahren, mit denen der Transporteur die Anforderungen der Luftsicherheit im Alltag erfüllt – nachvollziehbar, prüfbar und konsistent mit der gelebten Praxis.
Ein gutes TSP ist mehr als ein „Papier-Dokument“: Es muss zur realen Prozesslandschaft passen und so aufgebaut sein, dass Mitarbeitende die Inhalte im Tagesgeschäft sicher anwenden können.
Als Orientierung für Struktur und Inhalte kann die Mustervorlage des LBA hilfreich sein: Downloadbereich – Mustervorlage TSP (LBA)
Der genaue Ablauf kann je nach Standort, Prozessumfang und Behördenvorgaben variieren. Die folgende Übersicht beschreibt den typischen Prozess in der Praxis – vom internen Start bis zum standortbezogenen Zulassungsbescheid.
Interne Prozessprüfung / GAP-Analyse
Klären, welche Prozesse Luftsicherheit berühren, Maßnahmen ableiten und Dokumentation aufsetzen.
Sicherheitsbeauftragte benennen & Qualifikation sichern
Rollen/Vertretung/Erreichbarkeit festlegen, Qualifizierung und Nachweise strukturieren.
TSP / Sicherheitsprogramm erstellen
Methoden, Verfahren und Nachweise so beschreiben, dass sie zur realen Prozesspraxis passen.
ZÜP & Schulungen für relevante Rollen
Rollenmatrix erstellen, ZÜP/Schulungen planen, Zertifikate und Fristen auditfähig ablegen.
Antrag & Unterlagen einreichen
Einreichung der Unterlagen; das LBA prüft und fordert bei Bedarf Ergänzungen nach.
Vor-Ort-Kontrolle / Audit am Standort
Prüfung der Umsetzung gegen das Sicherheitsprogramm (inkl. Interviews & Nachweisprüfung).
Zulassungsbescheid (standortbezogen)
Erteilung des Bescheids für den jeweiligen Standort – danach laufende Pflichten einhalten.
Kurzfassung der wesentlichen Aussagen (Stand: Januar 2026) – zur Einordnung der anstehenden Änderungen und der Bedeutung für neue und bestehende Transporteure.
Sie möchten ein Transporteursicherheitsprogramm (TSP) erstellen lassen, Ihre Mitarbeiter schulen oder sich als Approved Haulier professionell aufstellen? Dann fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot der ASR GmbH an. Wir unterstützen Transporteure, Logistikunternehmen, Fuhrunternehmen und selbstfahrende Einzelunternehmer mit praxisnahen Lösungen rund um TSP-Erstellung, Schulung und Beratung.
Ob ein Fahrzeug oder kompletter Fuhrpark – wir erstellen ein Angebot, das zu Ihrer Struktur und Ihrem Bedarf passt.
Von der TSP-Erstellung über die Überarbeitung bestehender Unterlagen bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Übermitteln Sie Ihre Kontaktdaten und einige Eckdaten zu Ihrem Unternehmen. Die ASR GmbH erstellt Ihr individuelles Angebot.
Kontaktdaten und freiwillige Angaben für die Angebotserstellung.
Buche dir bequem einen freien Slot für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Termin jetzt buchen
Buche dir bequem einen freien Slot für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Termin jetzt buchenFür Unternehmen mit Betriebsstandort in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zentrale Anlaufstelle, wenn der Status „Transporteur“ innerhalb der sicheren Lieferkette beantragt oder fortgeführt werden soll. Entscheidend ist der Standortbezug: Die Zulassung wird in der Regel pro Betriebsstandort erteilt.
DVO (EU) 2024/1255 / Approved Haulier: Nach LBA-Informationen werden Anforderungen an den Status „Transporteur“ europaweit
weiterentwickelt; genannt wird ein Übergangszeitraum bis zum 01.01.2027.
Wichtig für bestehende Transporteure: Nicht nur neue Anträge sind betroffen. Auch bereits zugelassene Transporteure sollten
frühzeitig prüfen, ob bestehende Prozesse, Nachweise und das Sicherheitsprogramm (TSP) an die aktualisierten Vorgaben angepasst
werden müssen – z. B. bei Rollen/Schulungen, Übergaben (Chain-of-Custody), Änderungen im Subunternehmer-Einsatz oder bei Standort-/Prozessänderungen.
Eine klare Sicherheitsorganisation ist die Grundlage für den Status als zugelassener Transporteur. Typisch wird geprüft, ob Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind und ob die verantwortlichen Personen qualifiziert sowie erreichbar sind.
Details und aktuelle Termine zur Qualifizierung nach Kapitel 11.2.5: 11.2.5 Schulung Sicherheitsbeauftragte (ASR) – Termine ansehen
Fahrer, Personal und Disponenten benötigen – je nach Rolle und Zugriff – eine ZÜP nach § 7 LuftSiG sowie eine passende Luftsicherheitsschulung. Entscheidend ist, wer in der Praxis mit sicherer Fracht in Berührung kommt und welche Tätigkeiten eigenständig ausgeführt werden.
Bei Schulungen wird häufig zwischen 11.2.3.9 und 11.2.7 unterschieden. Entscheidend ist, ob das Personal unbeaufsichtigten Zugang zur sicheren Fracht hat bzw. ob der Fahrer selbst verschließen/öffnen kann (dann i. d. R. 11.2.3.9). Die Schulung nach 11.2.7 wird typischerweise nur dann als ausreichend eingeordnet, wenn eine Übernahme bereits verschlossen/versiegelt erfolgt.
Übersicht und Buchung zu den Online-Schulungen (inkl. 11.2.3.9 und weiteren Modulen): ASR Online-Schulungen – Details & Termine
Das Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) ist das zentrale Dokument. Es beschreibt die Methoden und Verfahren, mit denen der Transporteur die Anforderungen der Luftsicherheit im Alltag erfüllt – nachvollziehbar, prüfbar und konsistent mit der gelebten Praxis.
Ein gutes TSP ist mehr als ein „Papier-Dokument“: Es muss zur realen Prozesslandschaft passen und so aufgebaut sein, dass Mitarbeitende die Inhalte im Tagesgeschäft sicher anwenden können.
Als Orientierung für Struktur und Inhalte kann die Mustervorlage des LBA hilfreich sein: Downloadbereich – Mustervorlage TSP (LBA)
Der genaue Ablauf kann je nach Standort, Prozessumfang und Behördenvorgaben variieren. Die folgende Übersicht beschreibt den typischen Prozess in der Praxis – vom internen Start bis zum standortbezogenen Zulassungsbescheid.
Interne Prozessprüfung / GAP-Analyse
Klären, welche Prozesse Luftsicherheit berühren, Maßnahmen ableiten und Dokumentation aufsetzen.
Sicherheitsbeauftragte benennen & Qualifikation sichern
Rollen/Vertretung/Erreichbarkeit festlegen, Qualifizierung und Nachweise strukturieren.
TSP / Sicherheitsprogramm erstellen
Methoden, Verfahren und Nachweise so beschreiben, dass sie zur realen Prozesspraxis passen.
ZÜP & Schulungen für relevante Rollen
Rollenmatrix erstellen, ZÜP/Schulungen planen, Zertifikate und Fristen auditfähig ablegen.
Antrag & Unterlagen einreichen
Einreichung der Unterlagen; das LBA prüft und fordert bei Bedarf Ergänzungen nach.
Vor-Ort-Kontrolle / Audit am Standort
Prüfung der Umsetzung gegen das Sicherheitsprogramm (inkl. Interviews & Nachweisprüfung).
Zulassungsbescheid (standortbezogen)
Erteilung des Bescheids für den jeweiligen Standort – danach laufende Pflichten einhalten.
Kurzfassung der wesentlichen Aussagen (Stand: Januar 2026) – zur Einordnung der anstehenden Änderungen und der Bedeutung für neue und bestehende Transporteure.
Sie möchten ein Transporteursicherheitsprogramm (TSP) erstellen lassen, Ihre Mitarbeiter schulen oder sich als Approved Haulier professionell aufstellen? Dann fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot der ASR GmbH an. Wir unterstützen Transporteure, Logistikunternehmen, Fuhrunternehmen und selbstfahrende Einzelunternehmer mit praxisnahen Lösungen rund um TSP-Erstellung, Schulung und Beratung.
Ob ein Fahrzeug oder kompletter Fuhrpark – wir erstellen ein Angebot, das zu Ihrer Struktur und Ihrem Bedarf passt.
Von der TSP-Erstellung über die Überarbeitung bestehender Unterlagen bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Übermitteln Sie Ihre Kontaktdaten und einige Eckdaten zu Ihrem Unternehmen. Die ASR GmbH erstellt Ihr individuelles Angebot.
Kontaktdaten und freiwillige Angaben für die Angebotserstellung.