Formale Grundanforderungen & Zuständigkeit (Deutschland)

Zuständigkeit · Standortprinzip · Antrag & Laufzeit

Für Unternehmen mit Betriebsstandort in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zentrale Anlaufstelle, wenn der Status „Transporteur“ innerhalb der sicheren Lieferkette beantragt oder fortgeführt werden soll. Entscheidend ist der Standortbezug: Die Zulassung wird in der Regel pro Betriebsstandort erteilt.

Was formal typischerweise erforderlich ist
  • Zuständigkeit: Antragstellung beim LBA für Unternehmen mit Betriebsstandort in Deutschland.
  • Standortprinzip: Separate Zulassung je Betriebsstandort (eigener Zulassungsbescheid).
  • Basisbausteine: Sicherheitsbeauftragte/n benennen, Sicherheitsprogramm erstellen/einreichen, Vor-Ort-Kontrolle bestehen.
  • Antragseinreichung: Antrag kann über das Bundesportal oder – nach Vorgabe des LBA – schriftlich beim LBA eingereicht werden.
  • Laufzeit & Verlängerung: Laufzeit/Überwachung und fristgerechte Verlängerung rechtzeitig einplanen (je nach Bescheid/Behördenvorgabe).
Aktueller Hinweis: Änderungen & Übergangszeitraum bis 01.01.2027

DVO (EU) 2024/1255 / Approved Haulier: Nach LBA-Informationen werden Anforderungen an den Status „Transporteur“ europaweit weiterentwickelt; genannt wird ein Übergangszeitraum bis zum 01.01.2027.

Wichtig für bestehende Transporteure: Nicht nur neue Anträge sind betroffen. Auch bereits zugelassene Transporteure sollten frühzeitig prüfen, ob bestehende Prozesse, Nachweise und das Sicherheitsprogramm (TSP) an die aktualisierten Vorgaben angepasst werden müssen – z. B. bei Rollen/Schulungen, Übergaben (Chain-of-Custody), Änderungen im Subunternehmer-Einsatz oder bei Standort-/Prozessänderungen.

Quellen (LBA):
• Transporteure – Übersicht: lba.de/…/Transporteure
• Newsletter „News 17“ (EU-Update/Übergang): lba.de/…/News_17

Sicherheitsorganisation im Unternehmen

Rollen · Verantwortung · Qualifikation

Eine klare Sicherheitsorganisation ist die Grundlage für den Status als zugelassener Transporteur. Typisch wird geprüft, ob Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind und ob die verantwortlichen Personen qualifiziert sowie erreichbar sind.

Typische Anforderungen in der Praxis
  • Benennung eines Luftsicherheitsbeauftragten / Sicherheitsbeauftragten: inklusive definierter Verantwortlichkeiten, Stellvertretung und geregelter Erreichbarkeit.
  • Qualifizierung/Schulung des Sicherheitsbeauftragten: Schulung gem. Kapitel 11.2.5 (DVO (EU) 2015/1998). Als Voraussetzung zur Teilnahme ist eine gültige und positive ZÜP nach § 7 LuftSiG erforderlich.
Praxis-Tipp: Halten Sie Stellvertretung, Kontaktwege (Telefon/E-Mail) und Vertretungsregeln schriftlich fest – und verankern Sie diese im internen Sicherheitsprogramm (TSP), damit die Umsetzung im Audit nachvollziehbar ist.
11.2.5 Schulung (Sicherheitsbeauftragte) – Termine

Details und aktuelle Termine zur Qualifizierung nach Kapitel 11.2.5: 11.2.5 Schulung Sicherheitsbeauftragte (ASR) – Termine ansehen

Hinweis: Welche Rollen eine ZÜP und welche Schulungsinhalte konkret benötigen, richtet sich nach Einsatz, Zugriffen und Behördenvorgaben. Maßgeblich sind die Anforderungen der zuständigen Stellen.

Personal: Zuverlässigkeit (ZÜP) & Schulungen

ZÜP · Rollen · Schulungsbedarf

Fahrer, Personal und Disponenten benötigen – je nach Rolle und Zugriff – eine ZÜP nach § 7 LuftSiG sowie eine passende Luftsicherheitsschulung. Entscheidend ist, wer in der Praxis mit sicherer Fracht in Berührung kommt und welche Tätigkeiten eigenständig ausgeführt werden.

Typische Anforderungen (rollenabhängig)
  • Zuverlässigkeit (ZÜP): je nach Tätigkeit/Verantwortung erforderlich.
  • Schulung Luftsicherheit: Auswahl der Inhalte nach Aufgabenprofil und Zugriff auf sichere Fracht.
  • Dokumentation: Nachweise zu ZÜP/Schulung sollten aktuell und auditfähig abgelegt sein.

Praxislogik für Fahrpersonal: 11.2.3.9 vs. 11.2.7

Bei Schulungen wird häufig zwischen 11.2.3.9 und 11.2.7 unterschieden. Entscheidend ist, ob das Personal unbeaufsichtigten Zugang zur sicheren Fracht hat bzw. ob der Fahrer selbst verschließen/öffnen kann (dann i. d. R. 11.2.3.9). Die Schulung nach 11.2.7 wird typischerweise nur dann als ausreichend eingeordnet, wenn eine Übernahme bereits verschlossen/versiegelt erfolgt.

Bitte sprechen Sie uns an: Wir klären mit Ihnen den konkreten Bedarf pro Rolle/Standort (Fahrpersonal, Umschlag, Disposition), damit ZÜP und Schulungen passgenau geplant werden können.
Online-Schulungen (u. a. 11.2.3.9 / 11.2.7)

Schulungen & Inhalte ansehen

Übersicht und Buchung zu den Online-Schulungen (inkl. 11.2.3.9 und weiteren Modulen): ASR Online-Schulungen – Details & Termine

Hinweis: Die finale Zuordnung (welche Schulung für welche Rolle) richtet sich nach Aufgaben, Zugriffen und den Vorgaben der zuständigen Stellen.

Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) / Sicherheitsprogramm

Dokument · Methoden · Nachweise

Das Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) ist das zentrale Dokument. Es beschreibt die Methoden und Verfahren, mit denen der Transporteur die Anforderungen der Luftsicherheit im Alltag erfüllt – nachvollziehbar, prüfbar und konsistent mit der gelebten Praxis.

Was im Rahmen von Bewertung/Audit typischerweise betrachtet wird
  • Organisationsstruktur: Rollen, Zuständigkeiten, Stellvertretung, Erreichbarkeit und Eskalationswege.
  • Physische Sicherheit: Zutritts-/Zugangsschutz, Schlüsselmanagement, Schutz vor Manipulation.
  • Arbeitsabläufe: Übernahme, Umschlag, Transport, Übergaben (Chain-of-Custody) und Abweichungsmanagement.
  • Logistik & Dokumentation: Nachweisführung (z. B. Übergabeprotokolle, Siegel/Versiegelung, Schulungen, ZÜP) und Dokumentenlenkung.

Wichtig für die Praxis

Ein gutes TSP ist mehr als ein „Papier-Dokument“: Es muss zur realen Prozesslandschaft passen und so aufgebaut sein, dass Mitarbeitende die Inhalte im Tagesgeschäft sicher anwenden können.

Mustervorlage & Unterstützung

LBA-Mustervorlage (Downloadbereich)

Als Orientierung für Struktur und Inhalte kann die Mustervorlage des LBA hilfreich sein: Downloadbereich – Mustervorlage TSP (LBA)

ASR GmbH: Wir haben bereits zahlreiche Transporteure in der Erstellung/Überarbeitung von TSP, bei der Umsetzung auditfähiger Prozesse und in der Vorbereitung auf die Zulassung begleitet. Wir helfen auch Ihnen gerne – strukturiert, praxisnah und ohne unrealistische Versprechen.
Hinweis: Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Behörden. Inhalte, Umfang und Nachweise können je nach Standort, Prozessumfang und Rollenmodell variieren.

Antragstellung & Ablauf (typischer Prozess)

Der genaue Ablauf kann je nach Standort, Prozessumfang und Behördenvorgaben variieren. Die folgende Übersicht beschreibt den typischen Prozess in der Praxis – vom internen Start bis zum standortbezogenen Zulassungsbescheid.

Step-by-step Übersicht
  1. Interne Prozessprüfung / GAP-Analyse

    Klären, welche Prozesse Luftsicherheit berühren, Maßnahmen ableiten und Dokumentation aufsetzen.

  2. Sicherheitsbeauftragte benennen & Qualifikation sichern

    Rollen/Vertretung/Erreichbarkeit festlegen, Qualifizierung und Nachweise strukturieren.

  3. TSP / Sicherheitsprogramm erstellen

    Methoden, Verfahren und Nachweise so beschreiben, dass sie zur realen Prozesspraxis passen.

  4. ZÜP & Schulungen für relevante Rollen

    Rollenmatrix erstellen, ZÜP/Schulungen planen, Zertifikate und Fristen auditfähig ablegen.

  5. Antrag & Unterlagen einreichen

    Einreichung der Unterlagen; das LBA prüft und fordert bei Bedarf Ergänzungen nach.

  6. Vor-Ort-Kontrolle / Audit am Standort

    Prüfung der Umsetzung gegen das Sicherheitsprogramm (inkl. Interviews & Nachweisprüfung).

  7. Zulassungsbescheid (standortbezogen)

    Erteilung des Bescheids für den jeweiligen Standort – danach laufende Pflichten einhalten.

LBA-Info „News“: EU-weite Zulassungspflicht & Übergang bis 01.01.2027

Kurzfassung der wesentlichen Aussagen (Stand: Januar 2026) – zur Einordnung der anstehenden Änderungen und der Bedeutung für neue und bestehende Transporteure.

Wesentliche Punkte
  • Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 werden die Vorgaben in Nr. 6.5 (Anhang) der DVO (EU) 2015/1998 angepasst – mit dem Ziel einer europaweiten Zulassungspflicht für Transporteure.
  • Für die Anwendung der geänderten Vorgaben ist ein Übergangszeitraum bis zum 01.01.2027 vorgesehen.
  • Relevanz für Deutschland: Da hier bereits eine Zulassungspflicht besteht, werden die derzeit geltenden Zulassungsvoraussetzungen bis zum Stichtag sukzessiv an neue Anforderungen angepasst – das betrifft somit auch bestehende Zulassungen (Prüf-/Anpassungsbedarf einplanen).
Praxis-Hinweis: Wer bereits zugelassen ist, sollte pro Standort frühzeitig prüfen, ob Sicherheitsprogramm/TSP, Rollen- & Schulungsnachweise sowie Prozessdokumentation mit den erwarteten Anpassungen mitwachsen – insbesondere bei Änderungen in Abläufen, Personal oder Subunternehmern.
ASR GmbH · Angebot für Transporteure

Angebot für Zugelassene-Transporteure / Approved Haulier

Sie möchten ein Transporteursicherheitsprogramm (TSP) erstellen lassen, Ihre Mitarbeiter schulen oder sich als Approved Haulier professionell aufstellen? Dann fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot der ASR GmbH an. Wir unterstützen Transporteure, Logistikunternehmen, Fuhrunternehmen und selbstfahrende Einzelunternehmer mit praxisnahen Lösungen rund um TSP-Erstellung, Schulung und Beratung.

Passend für Ihr Unternehmen

Ob ein Fahrzeug oder kompletter Fuhrpark – wir erstellen ein Angebot, das zu Ihrer Struktur und Ihrem Bedarf passt.

Klare Unterstützung

Von der TSP-Erstellung über die Überarbeitung bestehender Unterlagen bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Direkt anfragen

Übermitteln Sie Ihre Kontaktdaten und einige Eckdaten zu Ihrem Unternehmen. Die ASR GmbH erstellt Ihr individuelles Angebot.

Angebotsanfrage – TSP / Approved Haulier

Kontaktdaten und freiwillige Angaben für die Angebotserstellung.

Bitte prüfen Sie die Sicherheitsfrage.

Kontaktdaten

Angaben für die Angebotserstellung

Diese Felder sind freiwillig und helfen uns bei der Vorbereitung Ihres Angebots.
Besondere Situation

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Formale Grundanforderungen & Zuständigkeit (Deutschland)

Zuständigkeit · Standortprinzip · Antrag & Laufzeit

Für Unternehmen mit Betriebsstandort in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zentrale Anlaufstelle, wenn der Status „Transporteur“ innerhalb der sicheren Lieferkette beantragt oder fortgeführt werden soll. Entscheidend ist der Standortbezug: Die Zulassung wird in der Regel pro Betriebsstandort erteilt.

Was formal typischerweise erforderlich ist
  • Zuständigkeit: Antragstellung beim LBA für Unternehmen mit Betriebsstandort in Deutschland.
  • Standortprinzip: Separate Zulassung je Betriebsstandort (eigener Zulassungsbescheid).
  • Basisbausteine: Sicherheitsbeauftragte/n benennen, Sicherheitsprogramm erstellen/einreichen, Vor-Ort-Kontrolle bestehen.
  • Antragseinreichung: Antrag kann über das Bundesportal oder – nach Vorgabe des LBA – schriftlich beim LBA eingereicht werden.
  • Laufzeit & Verlängerung: Laufzeit/Überwachung und fristgerechte Verlängerung rechtzeitig einplanen (je nach Bescheid/Behördenvorgabe).
Aktueller Hinweis: Änderungen & Übergangszeitraum bis 01.01.2027

DVO (EU) 2024/1255 / Approved Haulier: Nach LBA-Informationen werden Anforderungen an den Status „Transporteur“ europaweit weiterentwickelt; genannt wird ein Übergangszeitraum bis zum 01.01.2027.

Wichtig für bestehende Transporteure: Nicht nur neue Anträge sind betroffen. Auch bereits zugelassene Transporteure sollten frühzeitig prüfen, ob bestehende Prozesse, Nachweise und das Sicherheitsprogramm (TSP) an die aktualisierten Vorgaben angepasst werden müssen – z. B. bei Rollen/Schulungen, Übergaben (Chain-of-Custody), Änderungen im Subunternehmer-Einsatz oder bei Standort-/Prozessänderungen.

Quellen (LBA):
• Transporteure – Übersicht: lba.de/…/Transporteure
• Newsletter „News 17“ (EU-Update/Übergang): lba.de/…/News_17

Sicherheitsorganisation im Unternehmen

Rollen · Verantwortung · Qualifikation

Eine klare Sicherheitsorganisation ist die Grundlage für den Status als zugelassener Transporteur. Typisch wird geprüft, ob Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind und ob die verantwortlichen Personen qualifiziert sowie erreichbar sind.

Typische Anforderungen in der Praxis
  • Benennung eines Luftsicherheitsbeauftragten / Sicherheitsbeauftragten: inklusive definierter Verantwortlichkeiten, Stellvertretung und geregelter Erreichbarkeit.
  • Qualifizierung/Schulung des Sicherheitsbeauftragten: Schulung gem. Kapitel 11.2.5 (DVO (EU) 2015/1998). Als Voraussetzung zur Teilnahme ist eine gültige und positive ZÜP nach § 7 LuftSiG erforderlich.
Praxis-Tipp: Halten Sie Stellvertretung, Kontaktwege (Telefon/E-Mail) und Vertretungsregeln schriftlich fest – und verankern Sie diese im internen Sicherheitsprogramm (TSP), damit die Umsetzung im Audit nachvollziehbar ist.
11.2.5 Schulung (Sicherheitsbeauftragte) – Termine

Details und aktuelle Termine zur Qualifizierung nach Kapitel 11.2.5: 11.2.5 Schulung Sicherheitsbeauftragte (ASR) – Termine ansehen

Hinweis: Welche Rollen eine ZÜP und welche Schulungsinhalte konkret benötigen, richtet sich nach Einsatz, Zugriffen und Behördenvorgaben. Maßgeblich sind die Anforderungen der zuständigen Stellen.

Personal: Zuverlässigkeit (ZÜP) & Schulungen

ZÜP · Rollen · Schulungsbedarf

Fahrer, Personal und Disponenten benötigen – je nach Rolle und Zugriff – eine ZÜP nach § 7 LuftSiG sowie eine passende Luftsicherheitsschulung. Entscheidend ist, wer in der Praxis mit sicherer Fracht in Berührung kommt und welche Tätigkeiten eigenständig ausgeführt werden.

Typische Anforderungen (rollenabhängig)
  • Zuverlässigkeit (ZÜP): je nach Tätigkeit/Verantwortung erforderlich.
  • Schulung Luftsicherheit: Auswahl der Inhalte nach Aufgabenprofil und Zugriff auf sichere Fracht.
  • Dokumentation: Nachweise zu ZÜP/Schulung sollten aktuell und auditfähig abgelegt sein.

Praxislogik für Fahrpersonal: 11.2.3.9 vs. 11.2.7

Bei Schulungen wird häufig zwischen 11.2.3.9 und 11.2.7 unterschieden. Entscheidend ist, ob das Personal unbeaufsichtigten Zugang zur sicheren Fracht hat bzw. ob der Fahrer selbst verschließen/öffnen kann (dann i. d. R. 11.2.3.9). Die Schulung nach 11.2.7 wird typischerweise nur dann als ausreichend eingeordnet, wenn eine Übernahme bereits verschlossen/versiegelt erfolgt.

Bitte sprechen Sie uns an: Wir klären mit Ihnen den konkreten Bedarf pro Rolle/Standort (Fahrpersonal, Umschlag, Disposition), damit ZÜP und Schulungen passgenau geplant werden können.
Online-Schulungen (u. a. 11.2.3.9 / 11.2.7)

Schulungen & Inhalte ansehen

Übersicht und Buchung zu den Online-Schulungen (inkl. 11.2.3.9 und weiteren Modulen): ASR Online-Schulungen – Details & Termine

Hinweis: Die finale Zuordnung (welche Schulung für welche Rolle) richtet sich nach Aufgaben, Zugriffen und den Vorgaben der zuständigen Stellen.

Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) / Sicherheitsprogramm

Dokument · Methoden · Nachweise

Das Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) ist das zentrale Dokument. Es beschreibt die Methoden und Verfahren, mit denen der Transporteur die Anforderungen der Luftsicherheit im Alltag erfüllt – nachvollziehbar, prüfbar und konsistent mit der gelebten Praxis.

Was im Rahmen von Bewertung/Audit typischerweise betrachtet wird
  • Organisationsstruktur: Rollen, Zuständigkeiten, Stellvertretung, Erreichbarkeit und Eskalationswege.
  • Physische Sicherheit: Zutritts-/Zugangsschutz, Schlüsselmanagement, Schutz vor Manipulation.
  • Arbeitsabläufe: Übernahme, Umschlag, Transport, Übergaben (Chain-of-Custody) und Abweichungsmanagement.
  • Logistik & Dokumentation: Nachweisführung (z. B. Übergabeprotokolle, Siegel/Versiegelung, Schulungen, ZÜP) und Dokumentenlenkung.

Wichtig für die Praxis

Ein gutes TSP ist mehr als ein „Papier-Dokument“: Es muss zur realen Prozesslandschaft passen und so aufgebaut sein, dass Mitarbeitende die Inhalte im Tagesgeschäft sicher anwenden können.

Mustervorlage & Unterstützung

LBA-Mustervorlage (Downloadbereich)

Als Orientierung für Struktur und Inhalte kann die Mustervorlage des LBA hilfreich sein: Downloadbereich – Mustervorlage TSP (LBA)

ASR GmbH: Wir haben bereits zahlreiche Transporteure in der Erstellung/Überarbeitung von TSP, bei der Umsetzung auditfähiger Prozesse und in der Vorbereitung auf die Zulassung begleitet. Wir helfen auch Ihnen gerne – strukturiert, praxisnah und ohne unrealistische Versprechen.
Hinweis: Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Behörden. Inhalte, Umfang und Nachweise können je nach Standort, Prozessumfang und Rollenmodell variieren.

Antragstellung & Ablauf (typischer Prozess)

Der genaue Ablauf kann je nach Standort, Prozessumfang und Behördenvorgaben variieren. Die folgende Übersicht beschreibt den typischen Prozess in der Praxis – vom internen Start bis zum standortbezogenen Zulassungsbescheid.

Step-by-step Übersicht
  1. Interne Prozessprüfung / GAP-Analyse

    Klären, welche Prozesse Luftsicherheit berühren, Maßnahmen ableiten und Dokumentation aufsetzen.

  2. Sicherheitsbeauftragte benennen & Qualifikation sichern

    Rollen/Vertretung/Erreichbarkeit festlegen, Qualifizierung und Nachweise strukturieren.

  3. TSP / Sicherheitsprogramm erstellen

    Methoden, Verfahren und Nachweise so beschreiben, dass sie zur realen Prozesspraxis passen.

  4. ZÜP & Schulungen für relevante Rollen

    Rollenmatrix erstellen, ZÜP/Schulungen planen, Zertifikate und Fristen auditfähig ablegen.

  5. Antrag & Unterlagen einreichen

    Einreichung der Unterlagen; das LBA prüft und fordert bei Bedarf Ergänzungen nach.

  6. Vor-Ort-Kontrolle / Audit am Standort

    Prüfung der Umsetzung gegen das Sicherheitsprogramm (inkl. Interviews & Nachweisprüfung).

  7. Zulassungsbescheid (standortbezogen)

    Erteilung des Bescheids für den jeweiligen Standort – danach laufende Pflichten einhalten.

LBA-Info „News“: EU-weite Zulassungspflicht & Übergang bis 01.01.2027

Kurzfassung der wesentlichen Aussagen (Stand: Januar 2026) – zur Einordnung der anstehenden Änderungen und der Bedeutung für neue und bestehende Transporteure.

Wesentliche Punkte
  • Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 werden die Vorgaben in Nr. 6.5 (Anhang) der DVO (EU) 2015/1998 angepasst – mit dem Ziel einer europaweiten Zulassungspflicht für Transporteure.
  • Für die Anwendung der geänderten Vorgaben ist ein Übergangszeitraum bis zum 01.01.2027 vorgesehen.
  • Relevanz für Deutschland: Da hier bereits eine Zulassungspflicht besteht, werden die derzeit geltenden Zulassungsvoraussetzungen bis zum Stichtag sukzessiv an neue Anforderungen angepasst – das betrifft somit auch bestehende Zulassungen (Prüf-/Anpassungsbedarf einplanen).
Praxis-Hinweis: Wer bereits zugelassen ist, sollte pro Standort frühzeitig prüfen, ob Sicherheitsprogramm/TSP, Rollen- & Schulungsnachweise sowie Prozessdokumentation mit den erwarteten Anpassungen mitwachsen – insbesondere bei Änderungen in Abläufen, Personal oder Subunternehmern.
ASR GmbH · Angebot für Transporteure

Angebot für Zugelassene-Transporteure / Approved Haulier

Sie möchten ein Transporteursicherheitsprogramm (TSP) erstellen lassen, Ihre Mitarbeiter schulen oder sich als Approved Haulier professionell aufstellen? Dann fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot der ASR GmbH an. Wir unterstützen Transporteure, Logistikunternehmen, Fuhrunternehmen und selbstfahrende Einzelunternehmer mit praxisnahen Lösungen rund um TSP-Erstellung, Schulung und Beratung.

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Klare Unterstützung

Von der TSP-Erstellung über die Überarbeitung bestehender Unterlagen bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.

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